Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Vera Fimm Psytest Psychologische Testsysteme

Diese AGB gelten für Verträge mit der Firma Vera Fimm Psytest Psychologische Testsysteme (nachfolgend „Psytest Psychologische Testsysteme“ genannt) Stand: Juni 2022

Aufgrund der besseren Lesbarkeit und Einfachheit wird jeweils nur eine – und zwar die jeweils gängige Geschlechtsform – verwendet.

1. Allgemeines

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Psytest und ihren Auftraggebern sind ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von Psytest nicht anerkannt, soweit diese von den nachfolgenden AGB abweichen. Dies gilt auch, soweit Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen werden. Bestimmungen eines zwischen Psytest und einem Auftraggeber nachträglich geschlossenen Vertrags gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor.

1.2. Vertragliche Rechte und Pflichten zwischen Psytest und dem Auftraggeber sind nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners übertragbar.

2. Einzelverträge

Die von Psytest zu erbringenden Leistungen sowie die projektspezifischen Regelungen einschließlich der Vergütung sowie etwaiger Terminvorgaben oder Fristen werden in entsprechenden Einzelverträgen, durch Angebot und Annahme festgelegt. Durch die Bestellung der gewünschten Waren/Dienstleistungen gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme durch Psytest erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung in Textform oder Übersendung der Ware. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Sofern nicht anders im Einzelvertrag vereinbart, wird der Auftraggeber die Software selbst nach Maßgabe der in der Benutzerdokumentation enthaltenen Installationsanleitung installieren.

3.2. Psytest gibt seine Produkte ausschließlich an ausgebildete Psychologen und Psychologinnen (Diplom, Master oder Bachelor) und andere Berufsgruppen mit entsprechender Fachkunde in psychologischer Diagnostik aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis der Fachkunde zu erbringen. Bei den durch Psytest vertriebenen Tests handelt es sich um psychologische Messinstrumente, die nur durch ausgebildetes Fachpersonal bzw. unter dessen Supervision durchgeführt bzw. ausgewertet werden dürfen. Wenn die Testverfahren von Psytest von anderen Personen durchgeführt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, welche/r Diplom- oder Master-Psychologe/in bzw. welche andere fachkundige Person die Anwendung supervidieren wird. Auch die Interpretation der Testergebnisse darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen. Der Auftraggeber versichert bezüglich des Vertragsverhältnisses mit Psytest insoweit auch, nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein.

3.3. Der Auftraggeber wird die in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Hinweise für den Betrieb der Hardware und der Software, insbesondere auch die Systemvoraussetzungen, beachten.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Installation der Software und vor Inbetriebnahme der EDV-Anlage/Hardware sowie in der Zeit danach während des Betriebs der EDV-Anlage/Hardware seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern.

3.5. Der Auftraggeber gewährt Psytest zum Zweck etwaiger Mängelbeseitigungen ungehinderten Zugang zu den Kaufgegenständen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann im Einzelvertrag vereinbart werden, dass Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch im Wege einer Fernwartung durch Psytest erbracht werden können. In diesem Fall wird der Auftraggeber auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.

3.6. Der Auftraggeber wird Psytest auf dessen Anforderung eine Überprüfung ermöglichen, ob der Auftraggeber die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages in Bezug auf die zulässige Nutzung der Software, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte maximale Anzahl an berechtigten Nutzern, einhält. Hierzu wird er Psytest Auskunft erteilen sowie Einsicht in alle maßgeblichen Unterlagen und Dateien gewähren. Der Auftraggeber kann verlangen, dass diese Überprüfung nur durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufe oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten unabhängigen Sachverständigen erfolgt und dass dieser dem Auftraggeber gegenüber vertraglich verpflichtet wird, im Rahmen der Überprüfung erlangte Informationen nur an Psytest herauszugeben, wenn und soweit dies für die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Lizenzverletzung notwendig ist. Prüfungen werden grundsätzlich nicht häufiger als einmal jährlich durchgeführt.

3.7. Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Sachmängeln setzt voraus, dass der Auftraggeber seiner gem. § 377 HGB geschuldeten unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mit detailgenauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Mängelrügen lassen eine etwaige Verpflichtung zur Zahlung unberührt.

3.8. Es bestehen keine Rechte des Auftraggebers, die Räume von Psytest aus Revisions- oder Kontrollgründen zu betreten bzw. die Herausgabe von Unterlagen oder Daten von Psytest zu diesem Zweck zu fordern.

4. Abnahme

4.1. Soweit es sich bei den von Psytest zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, hat der Auftraggeber diese nach einer entsprechenden Aufforderung durch Psytest abzunehmen. Im Falle einer Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber ist Psytest unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen ab Zugang der Verweigerung, über die konkreten Fehler mittels eines präzisen Fehlerprotokolls per Mail, Telefax oder schriftlich zu informieren. Geht innerhalb des vorgenannten Zeitraums keine Abnahmeerklärung oder Fehlermeldung bei Psytest ein, so gilt das Werk als abgenommen. Bei unerheblichen Mängeln darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

4.2. Die (teilweise) Nutzung im produktiven Einsatz bzw. der vollständige Einsatz des Werkes durch den Auftraggeber stehen der Abnahme gleich.

4.3. Bei Einzelverträgen, die Teilabnahmen enthalten, hat Psytest die entsprechenden Teilleistungen nach der jeweiligen Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern. Darüber hinaus gelten für abnahmebezogene Teilleistungen die Bestimmungen unter Ziffer 4.1. und 4.2. entsprechend.

4.4. Erbringt Psytest auf Anforderung des Auftraggebers Leistungen, die nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen (insbesondere auf einer Sachmängelhaftung), ist Psytest berechtigt, diese Leistungen dem Auftraggeber zu dem aktuellen Tagessatz von Psytest in Rechnung zu stellen.

5. Sachmängel

5.1. Für Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in dieser Nr. 5 sowie in Nr. 6 nichts Abweichendes geregelt ist.

5.2. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Hardware, die Software oder die Benutzerdokumentationen nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Hardware sowie der Software ergibt sich abschließend aus den mitgelieferten, gegebenenfalls im Einzelvertrag bezeichneten Produktbeschreibungen, den in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Beschreibungen der Funktionalitäten sowie aus der im Einzelvertrag erfolgten Festlegung der vertragsgemäßen Verwendung.

Die überlassenen Benutzerdokumentationen sollen den Auftraggebern den ordnungsgemäßen Betrieb der Hardware und der Software ermöglichen. Im Einzelvertrag wird vereinbart, in welcher Sprache, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Benutzerdokumentationen dem Auftraggeber überlassen werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Benutzerdokumentationen.

5.3. Bei auftretenden Mängeln leistet Psytest auf Verlangen des Auftraggebers Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung). Der Auftraggeber kann innerhalb angemessener Frist eine andere als die von Psytest gewählte Art der Nacherfüllung verlangen, wenn ihm die von Psytest gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Rechte von Psytest nach den §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2 und 3 BGB bleiben hiervon unberührt.

5.4. Bei Sachmängeln der Software ist Psytest berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung eines Patches, Updates oder neuen Programmstands der Software zu leisten. Zur Lieferung eines neuen Programmstands der Software ist sie berechtigt, soweit dieser denselben Funktionsumfang wie die vertragsgegenständliche Version der Software enthält und dessen Übernahme für den Auftraggeber zumutbar ist und nicht zu erheblichen Nachteilen führt. Bei Lieferung einer neuen Version ist der Auftraggeber zur Rückgabe oder Löschung der mangelhaften Software verpflichtet (§ 439 Abs. 4 BGB).

5.5. Psytest ist berechtigt, dem Auftraggeber vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Lieferung des nächsten, von Psytest freigegebenen Updates oder neuen Programmstands der Software zu beseitigen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Macht Psytest von diesem Recht Gebrauch, ist dies bei der Bestimmung der Angemessenheit der Frist zur Nacherfüllung gemäß nachstehender Nr. 5.7. zu berücksichtigen.

5.6. Der Auftraggeber wird die ihm im Rahmen der Nacherfüllung durch Psytest telefonisch, schriftlich oder elektronisch erteilten Handlungsanweisungen beachten. Psytest kann dem Auftraggeber solche Handlungsanweisungen insbesondere im Hinblick auf die Installation der zum Zwecke der Nacherfüllung überlassenen Patches, Updates oder neuen Programmstände der Software sowie zur Aufzeigung von vorübergehenden Fehlerumgehungsmöglichkeiten erteilen.

5.7. Setzt der Auftraggeber Psytest eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und schlägt die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die weitergehenden Rechte zur Minderung oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag sowie daneben, sofern Psytest den Mangel zu vertreten hat, im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkungen die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen iS des § 284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadenersatzes statt der ganzen Leistung ist der Auftraggeber jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt. Die Nachfristsetzung, die Erklärung des Rücktritts sowie die Geltendmachung des Schadenersatzes statt der Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Fristsetzung durch den Auftraggeber ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.

5.8. Nach fruchtlosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten Frist gemäß vorstehendem § 6 Abs. 7 hat der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist gegenüber Psytest schriftlich zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung verlangt oder ob er die in § 6 Abs. 7 Satz 1 genannten weitergehenden Rechte geltend macht. Verlangt der Auftraggeber weiterhin Nacherfüllung und kündigt Psytest diese daraufhin unverzüglich an, so hat er Psytest hierfür eine weitere angemessene Frist zu gewähren, innerhalb derer der Auftraggeber nicht berechtigt ist, die in Nr. 6.7. Satz 1 genannten Rechte geltend zu machen. Nr. 6. 7. Satz 4 bleibt unberührt.

5.9. Stellt sich bei einer Fehleranalyse im Zusammenhang mit von dem Auftraggeber gemeldeten Mängeln heraus, dass Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln nicht bestehen, ist Psytest berechtigt, den ihm im Rahmen der Nachforschung entstandenen Aufwand nach Maßgabe der aktuellen Preisliste von Psytest dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für den von ihm beanstandeten Fehler aus seiner eigenen Verantwortungssphäre stammt.

5.10. Psytest haftet nicht, wenn Bearbeitungen oder Änderungen der Kaufgegenstände durch den Auftraggeber oder durch von dem Auftraggeber beauftragte Dritte vorgenommen worden sind, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind.

5.11. Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren in 24 (vierundzwanzig) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung des Werkes bzw. bei Kaufverträgen bei Übergabe des Leistungsgegenstandes. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei dinglichen Herausgabeansprüchen Dritter iS von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

6. Rechtsmängel

6.1. Für Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in dieser Nr. 6 sowie in Nr. 9 nichts Abweichendes geregelt ist.

6.2. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Auftraggeber die für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.

6.3. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber die Verletzung von Schutzrechten durch die Software geltend, so wird der Auftraggeber

(i)  Psytest unverzüglich hiervon schriftlich benachrichtigen,

(ii) Psytest ermächtigen, die rechtliche Auseinandersetzung sowie Vergleichsverhandlungen mit dem Dritten auf eigene Kosten und so weit als möglich allein zu führen, und Prozesshandlungen nur mit Zustimmung von Psytest vornehmen sowie

(iii) Psytest jegliche zumutbare Unterstützung gewähren und ihn mit den dem Auftraggeber vorliegenden erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie mit den erforderlichen Vollmachten ausstatten.

6.4. Für den Fall, dass Rechte Dritter durch die Software verletzt sein sollten, leistet Psytest nach seiner Wahl dadurch Nacherfüllung, dass sie

(i) die Software so verändert, dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist, während sie eine entsprechende Leistung bringt und der vertragsgemäße Funktionsumfang für den Auftraggeber erhalten bleibt, oder

(ii) für den Auftraggeber ein für die Zwecke des Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht zur Fortführung der Nutzung der Software erwirbt oder

(iii) die Software durch andere Software ersetzt, die für den Auftraggeber im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit der Software gleichwertig ist, eine entsprechende Leistung bringt und keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber zur Folge hat, oder

(iv) einen neuen Programmstand liefert, dessen vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt, der denselben Funktionsumfang wie die vorherige Version enthält und dessen Übernahme für den Auftraggeber zumutbar ist und nicht zu erheblichen Nachteilen für den Auftraggeber führt.

In den Fällen des Satzes 1 Alt. (ii) bis (iv) ist der Auftraggeber zur Rückgabe oder Löschung der mit Rechtsmängeln behafteten Software verpflichtet (§ 439 Abs. 4 BGB).

6.5. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Sachmängeln in Nr. 5.6, 5.7, 5.8, 5.10 und 5.11 bei Vorliegen von Rechtsmängeln entsprechend.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Auftraggeber zahlt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Sofern im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, wird der Kaufpreis für die Anwendungssoftware zusätzlich pro Nutzer angegeben.

7.2. Die Kosten für den Transport sowie für eine vom Auftraggeber gegebenenfalls gewünschte Transportversicherung trägt der Auftraggeber.

7.3. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.4. Sofern im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Rechnung und Ablieferung der Leistungsgegenstände beim Auftraggeber fällig und zu zahlen.

7.5. Psytest behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware, an ggf. überlassenen Datenträgern sowie ggf. in druckschriftlicher Form überlassenen Benutzerdokumentationen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Erlischt das Eigentum von Psytest auf Grund einer Verbindung oder Vermischung, so geht das Miteigentum wertanteilsmäßig auf Psytest über.

7.6. Die Aufrechnung mit Ansprüchen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Nutzungsrechte

8.1. Bei jedweder Überlassung von Nutzungsrechten an Software (Standard-Software, Auftraggeber spezifisch angepasster Software, Updates, Upgrades, Releases etc.- einschließlich zugehöriger Dokumentation, Informationen und Materialien) gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen der Hersteller der Software.

8.2. Der Auftraggeber hat die Lizenzbedingungen der Hersteller der Software einzuhalten und sicherzustellen, dass der jeweilige Endnutzer die Lizenzbedingungen ebenfalls einhält.

8.3. Soweit die Einzelverträge keine anderweitigen Bestimmungen enthalten, erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte. Die im Übrigen ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen liegen grundsätzlich bei Psytest. Jede Lizenz des Leistungsgegenstandes ist zwingend so ausgelegt, dass sie lediglich mit dem im Lieferumfang enthaltenen Dongle (Sicherheitsstecker als Kopierschutz) genutzt werden kann. Der Auftraggeber erklärt, die jeweilige Lizenz auch nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Sofern beim Auftraggeber der Verlust eines oder mehrerer Dongle eintritt, hat er grundsätzlich hierfür einzustehen. Psytest verpflichtet sich, dem Auftraggeber zu dem jeweils gültigen Preis die seiner Anzahl Nutzungsrechte entsprechende Anzahl Dongle ersatzweise zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Psytest gegenüber den Verlust schriftlich zu erklären. Er verpflichtet sich, einen wiedererlangten Dongle Psytest gegen Kostenerstattung zurückzugeben und diesen nicht entgegen der getroffenen Nutzungsvereinbarung zu verwenden.

8.4. Soweit Vertragsgegenstand der Einzelverträge die Erstellung bzw. der Verkauf von Software ist (dies umfasst sowohl Standard- als auch Individualsoftware), erhält der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung der entsprechenden Vergütung das Recht, die Software in maschinenlesbarer Form – Objektcode – zu nutzen. Soweit einem Unternehmen Nutzungsrechte eingeräumt werden, beziehen sich diese Rechte – für den Fall, dass keine anderweitige Abrede getroffen wurde – auf den betriebsinternen Einsatz am Sitz des jeweiligen Unternehmens.

8.5. Soweit die Einzelverträge keine anderweitigen Bestimmungen enthalten, sind Quellprogramme (Source-Codes) bzw. Nutzungsrechte an diesen nicht Leistungsgegenstand und werden dem Auftraggeber nicht übertragen.

8.6 Es wurde bei der Erstellung der Software teilweise Fremdsoftware einbezogen. Es handelt sich dabei sowohl um Open-Source-Software als auch um Kauf-Software. Die jeweiligen Lizenzbestimmungen dieser Software wurden durch Psytest eingehalten. Die Auftraggeber sind verpflichtet, sich den jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller bzw. Rechteinhaber zu unterwerfen und diese zu beachten. Eine Liste der genutzten Software und ein Hinweis / Verlinkung zu den gültigen Lizenzbestimmungen der Hersteller / Rechteinhaber der Fremdsoftware ist als jeweils aktualisierte Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Psytest veröffentlicht oder kann angefordert werden.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Haftungsbeschränkungen werden grundsätzlich im Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet Psytest – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen iS des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Nr. 9.2 bis 9.7. Eine Haftung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn sie darauf beruht, dass das zur jeweiligen Softwareversion gehörende, aktuelle Test-Manual nicht beachtet wird oder die nach dem Test-Manual zu schaffenden Testbedingungen nicht eingehalten werden. Außerdem ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn der Test bzw. die Auswertung der Testergebnisse nicht durch fachlich ausgebildete Personen erfolgt (vgl. Punkt 3.2). Hilfspersonal darf nur unter der Supervision fachlich ausgebildeten Personals (vgl. Punkt 3.2) zur Durchführung der Tests eingesetzt werden. Der Nachweis der vorstehenden Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber. Psytest weist ausdrücklich darauf hin, dass die auf Basis der Software erlangten Testergebnisse keine Diagnose darstellen oder gar ersetzen. Das Testsystem liefert nur Daten für eine durch Psychologen und andere Berufsgruppen mit entsprechender Fachkunde in psychologischer Diagnostik durchzuführende Auswertung.

9.2. Psytest haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Psytest gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

9.3. Für andere als die in Nr. 9.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet Psytest unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten iS von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.

9.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Nr. 9.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der in Nr. 9.3 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen.

9.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

9.6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe von Psytest Psychologische Testsysteme.

9.7. Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Psytest im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle von Psytest zur Kenntnis gebrachten Informationen, die nicht explizit als „offen" gekennzeichnet oder deklariert sind, als anvertraute Betriebsgeheimnisse (vertrauliche Informationen) behandelt und Dritten nicht zugänglich macht. Solange und soweit diese nicht bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat oder dem Auftraggeber von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von Psytest zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind. Der Auftraggeber wird die überlassenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrags verarbeiten und nutzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere durch die Softwarenutzung sowie die Einsichtnahme in entsprechende Dokumentationen, Daten, Datenstrukturen sowie sonstige Unterlagen, bekannt werdendes Knowhow und geheime Informationen vertraulich gegenüber Dritten zu behandeln und nur für die Zwecke der vertraglich gewährten Nutzung zu verwenden und im Übrigen geheim zu halten. Er hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter oder eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verwendung durch Dritte zu verhindern. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Tatsachen, die nachweislich offenkundig sind oder zum bekannten Stand der Technik gehören. Der Auftraggeber belehrt Mitarbeiter und Dritte, die berechtigterweise Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, über ihre Geheimhaltungspflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenannten Umfang, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhaltung in dem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.

10.2 Psytest wird alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO; BDSG) beachten und seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gem. § 5 BDSG verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzhinweise.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesen AGB und im Einzelvertrag abschließend enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.

11.2. Psytest ist berechtigt, zu Werbezwecken folgende Informationen zu veröffentlichen: Auftraggebername, Branche, an den Auftraggeber gelieferte Produkte, Art der von Psytest erbrachten Leistung.

11.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

11.4. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bzw. eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Psytest. Psytest ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

11.5. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag vereinbart hätten.

Zusätzliche Lizenzbestimmungen:

Für Neukunden ist der Erwerb einer Erstlizenz notwendig.
Der Lieferumfang besteht aus USB-Dongle mit Installationssoftware, Reaktionstasten inkl. Adapter und Handbuch.

Für bestehende Kunden ist der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz möglich, wenn diese in derselben Abteilung einer Institution eingesetzt werden soll.
Der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz der TAP ist möglich, falls schon eine Erst- oder zusätzliche Lizenz der TAP oder TAP-M vorhanden ist.

Der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz der TAP-M ist möglich, falls schon eine Erst- oder zusätzliche Lizenz der TAP oder TAP-M vorhanden ist.

Der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz der KiTAP ist möglich, falls schon eine Erst- oder zusätzliche Lizenz der KiTAP vorhanden ist.

Bei Vorhandensein einer älteren DOS-Version der TAP (TAP 1.02, 1.5, 1.6, 1.7) kann einmalig ein Update auf die aktuelle Version zum Preis einer zusätzlichen Lizenz der TAP 2.3.1 erworben werden.
Der Lieferumfang entspricht dem einer Erstlizenz. Die DOS-Version verbleibt im Besitz des Kunden.

Bei Vorhandensein einer älteren DOS-Version der TAP-M (TAP-K) kann einmalig ein Update auf die aktuelle Version zum Preis einer zusätzlichen Lizenz der TAP-M 1.3.2 erworben werden.
Der Lieferumfang entspricht dem einer Erstlizenz. Die DOS-Version verbleibt im Besitz des Kunden.

Die Installation aller Programme ist auf einer beliebigen Anzahl von Systemen möglich und gestattet. Nur der Betrieb der Software erfordert den mitgelieferten USB-Dongle, daher ist eine gleichzeitige Nutzung von der Anzahl der Lizenzen und der damit verbundenen Anzahl der USB-Dongle abhängig.
Die Nutzung der Programme (sowohl des Hauptprogramms als auch der Untertests) ist dabei weder zeitlich noch auf eine bestimmte Anzahl von Programmstarts beschränkt.

Der USB-Dongle repräsentiert die erworbene Lizenz des jeweiligen Programms.
Ein Verlust des Dongles ist mit hohen Kosten verbunden.